Hartz IV – bitte nur für ungebildete Singles! (Und: Erfahrungen mit dem Jobcenter Freiburg)

Im April habe ich mich hier ja noch rarer als sonst gemacht. Grund dafür war mein einmonatiges Probearbeiten, das tatsächlich richtig Spaß gemacht, mir aber relativ wenig Zeit für anderes gelassen hat. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, im Juli geht’s los.

Natürlich könnt ihr eines daraus schließen: Ich bin gerade arbeitslos. Ist ja nicht ganz so schlimm, heutzutage. Schlimm ist allerdings, dass ich arbeitslos mit Bezug – bzw. Nichtbezug – von Arbeitslosengeld II bin! Ich könnte jetzt stundenlang über Hartz IV/ALG II motzen, möchte aber nur zwei Sachen herausgreifen, die ich am System überhaupt nicht verstehe, und kurz auf die Umsetzung eingehen.

1a. Die Überschrift sagt’s ja schon – ALG II ist für Singles! Warum? Paare, die zusammen wohnen, bekommen 10% weniger Geld. Und das ist nur der Idealfall – bei mir beträgt die Differenz über 30%!  Anders gesagt: Wäre ich Single, hätte ich ein Drittel mehr Geld zur Verfügung! Wie kommt’s?

Ein ALG-II-Empfänger bekommt die Kosten der Unterkunft (Miete, Heizung, etc.) und eine Regelleistung, deren Höhe statistisch ermittelt wurde. Diese beträgt im Moment für Singles 374€ und für erwachsene Partner im gemeinsamen Haushalt 337€. Einem Paar steht also 74€ weniger zur Verfügung als zwei Einzelpersonen. Nun ist ja schön ordentlich aufgeführt, wie sich der Regelsatz zusammensetzt, also wie viel Geld davon für Kleidung, Essen, Gesundheit und so weiter gedacht ist. Diese Aufteilung gibt es für Erwachsene, Jugendliche, Kinder… aber nicht für Paare. Wie schön, ich kann mir also selbst aussuchen, wo ich das Geld abknapse. Was hätten wir denn da?

  • Miete: Realistisch, denn da spart man sicher am meisten Geld, wenn man sie nicht alleine stemmen muss. Aber nein, die KDU (Kosten der Unterkunft) sind ja ein eigener Posten außerhalb des Regelsatzes.
  • Kleidung: Auch realistisch – für gleichgeschlechtliche Paare mit ähnlichem Körperbau. Ich sehe in den Klamotten meiner Frau sicher sehr lächerlich aus, da kann ich also nichts sparen.
  • Wohnen: Renovierung, Warmwasseraufbereitung, etc. – unrealistisch.
  • Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte:  Wir reden hier von über 900€ im Jahr. Wenn ich mir jedes Jahr zwei Fernseher und eine Küchenmaschine kaufe, okay…
  • Verkehr: Liebe Stadt Freiburg, liebe Freiburger VAG, seid ihr echt der Meinung, eine Regiokarte wäre Luxus und deshalb ein Sozialticket nicht angebracht? So bringt ihr’s ja rüber. Glaubt ihr echt, 14,11€ pro Monat für Verkehr seien genug? Liebe Gemeinde, glaubt ihr echt, von den 48,50€, die eine Regiokarte kostet, würden nur 14€ zur Arbeitssuche und Arzt- und Behördengänge und ähnliches genutzt und der Rest sei Privatvergnügen – und selbst wenn, kann ich denn irgendwo ein Drittel-Regiokarte kaufen? Denkt ihr über eure Aussagen überhaupt nach? Anyway, hier kann ich die 10% auch nicht sparen.
  • Gesundheitspflege: Unrealistisch, selbst wenn ich die Zahnbürste mit meiner Frau teile…
  • Nachrichtenübermittlung: Internet und Telefongrundgebühr, da kann man tatsächlich etwas sparen.
  • Freizeit: Theoretisch, kaum. Realistisch – gar kein Sparpotential. Wer glaubt, vom Regelsatz bliebe echt etwas für Freizeit übrig, hat noch nie ALG II bezogen.
  • Bildung: Absolut kein Sparpotential. Darauf komme ich später noch zurück.
  • Nahrungsmittel: Das ist der mit Abstand größte Posten im Regelsatz, dementsprechend gibt es hier das größte Sparpotential.  Und ob ich nun 4,55€ oder nur 4,10€ pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung stehen habe, macht auch keinen großen Unterschied mehr – allerdings unabhängig davon, ob man alleine oder mit einem Partner zusammen wohnt.

1b. Aber es geht noch weiter – nicht nur beim Regelsatz wird gespart, sondern auch beim Zuverdienst. Und das ist absolut unerklärlich und sinnlos. Die 10% beim Regelsatz könnte ich ja noch einsehen, aber das…
Die Sache läuft so: Zum ALG II darf man noch 100€ dazu verdienen und komplett behalten. Verdient man mehr als das, werden 80% davon vom ALG II abgezogen. Dies gilt für eine Einzelperson oder für beide Partner gemeinsam. Das geht richtig ins Geld! In der Praxis sieht das zum Beispiel so wie bei mir bis Januar aus. Meine Frau hat einen 400€ Job und ich verdiene 150€ dazu.

Abzug vom ALG II bei Singles:
400€ Einkommen, deshalb werden (400€-100€) *0.8 = 240€ vom ALG meiner Frau abgezogen.
150€ Einkommen, deshalb werden (150€-100€) *0.8 = 40€ vom meinem ALG abgezogen.
Insgesamt werden nur 280€ abgezogen.

Aber wir sind ja verheiratet und wohnen zusammen, deshalb läuft die Sache anders:
400€ Einkommen, deshalb werden (400€-100€) *0.8 = 240€ vom ALG meiner Frau abgezogen.
150€ Einkommen, deshalb werden 150€ *0.8 = 120€ vom meinem ALG abgezogen – den 100€-Freibetrag hat ja schon meine Frau verbraucht.
Insgesamt werden ganze 360€ abgezogen.

Kann mir das mal jemand erklären?

Wohnten wir nicht zusammen, hätten wir zu zweit 374€*2-280€ = 468€ ALG.
Da wir zusammen wohnen, gibt’s aber nur  337€*2-360€ = 314€ ALG.

Monatlich 154€ weniger – das ist dann wohl die Strafe fürs Heiraten. Ich kann daraus nur schließen, dass der Gesetzgeber nicht will, dass Hartz-IV-Empfänger heiraten. Nachher vermehrt sich das Gesocks noch…!

(Übrigens bin ich der Meinung, dass eine Anhebung des Freibetrags auf 100€ pro Person und/oder von 20% auf 40% bei Einkünften zwischen 100€ und 800€ nur Vorteile brächte: weniger Schwarzarbeit, mehr Einkommen für den ALG-II-Empfänger und eventuell sogar eine Entlastung der Jobcenter.)

2. Hat sich ja eigentlich erledigt. Eigentlich wollte ich ja zum einen darüber Meckern, dass für die Bildung nur 1,39€ pro Monat zur Verfügung stehen. Zum anderen möchte ich die VHS Freiburg für 40% Preisnachlass für Sozialhilfe- und ALG-II-Empfänger loben. Meine Frau möchte so gerne Französisch lernen, was ja auch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen würde. Regulär kostet der Kurs 84€, dank Freiburg Ticket aber nur 50,40€. Wenn meine Frau ab sofort 1,25€ (1,39€ abzüglich Ehepartnerstrafsatz, siehe Punkt 1a) pro Monat spart, kann sie den Kurs schon im Sommer 2015 machen! Und den Folgekurs im Winter 2018/2019! Vielen Dank an Peter Hartz und Gerhard Schröder!

Warum sich das erledigt hat? In der aktuellen Aufteilung des Regelsatzes wird ein anderer Betrag für Bildung genannt: 0,00€!

Umsetzung im Jobcenter Freiburg

Schön wäre es, wenn man das Geld auch tatsächlich bekäme.

ALG II beantragt man ja nicht einfach und bekommt es dann, bis man wieder eine ausreichend gut bezahlte Arbeit hat. Nein, das ALG II muss man alle sechs Monate neu beantragen. Nein, ich weiß nicht, warum das so ist. Auf jeden Fall bekommt man die entsprechenden Formulare rechtzeitig zugeschickt. Ich erhielt diese am Monatswechsel März/April, an den genauen Tag erinnere ich mich nicht mehr. Diesen Antrag sollte man rasch ausfüllen und zurückschicken, da die Bearbeitung bis zu 15 Werktage in Anspruch nehmen kann. Am 2. April begann mein Probearbeiten und ich war ziemlich gestresst dadurch. Mit dem Ausfüllen des Antrags habe ich mir deshalb Zeit bis zum 4. April gelassen. Am 5. April habe ich mir dann meinen einzigen Fehler geleistet – ich habe den Antrag morgens in den Briefkasten des Jobcenters geworfen. Das sollte man niemals machen! Alles Schriftliche sollte unbedingt direkt abgegeben werden. Dementsprechend ist das offizielle Eingangsdatum meines Folgeantrags der 10.04.2012. Naja – bei 15 Werktagen sollte das trotzdem hinhauen. Pustekuchen! Inzwischen ist seit Antragsabgabe ein Monat und eine Woche vergangen und es wurden einige „Tickets“ erstellt. Und bei jedem Anruf bekomme ich die gleiche Aussage: „Komisch, die Fristen sind vorbei. Ich weiß nicht, warum das noch nicht bearbeitet wurde.“. Danke fürs Gespräch.

Wenn ich wenigstens in den Vormonaten genug Geld bekommen hätte… Aber nein, uns wird Einkommen angerechnet, das es gar nicht gibt. Der o.g. 150€ Job zum Beispiel. Diesen hatte ich nur bis Mitte Februar, die Kündigung hatte ich Ende Januar eingereicht. Es gilt beim Jobcenter aber immer das Zuflussprinzip. Es ist egal, für welchen Monat das Gehalt ist, wichtig ist nur, in welchem Monat es auf deinem Konto landet. Das weiß ich natürlich und deshalb habe ich Mitte Februar meine Kontoauszüge an die Leistungsabteilung geschickt. Dort sieht man eindeutig, dass das letzte Gehalt im Februar in Höhe von 75€ ausgezahlt wurde. Was macht das Jobcenter? Fröhlich so weiter, als hätte ich den Job noch! Der Job wurde in voller Höhe für alle Folgemonate zumindest bis inklusive April angerechnet und vom ALG II abgezogen. Super, Jungs…

Noch schöner: die Formulare für den Nebenjob. Im Februar habe ich das Probearbeiten beantragt, Ende März sind dann angeblich die entsprechenden Formulare an mich gesendet worden. Diese brauche ich wohl zum Beantragen der Fahrtkosten, die übrigens saftig waren. Mitte bis Ende April erhielt ich einen Anruf vom Jobcenter, ob ich die Formulare nicht zurückschicken wolle. Moment, welche Formulare? Bis dahin habe ich nämlich noch keine bekommen. Oh je, das glaubt einem doch eh keiner, wenn man sagt, die Post sei nicht gekommen. Hier war das aber kein Problem – es stellte sich heraus, dass der Drucker des Zuständigen beim Jobcenter wohl an diesem Tag nicht funktionierte. Jaja, kann ja mal passieren, ne?
Am 21.04. sollte mir dann das Formular erneut zugeschickt werden. Eine Woche später rief ich an, da das Formular noch nicht angekommen war. Diesmal wusste man plötzlich nicht einmal mehr, wo ich zur Probe gearbeitet habe, und ich musste die Angaben erneut machen. Wieder eine Woche später bin ich direkt zum Jobcenter gegangen, weil das Fomular immer noch nicht da war. Inzwischen sind 2 Wochen und 3 Tage vergangen, in denen das Formular angeblich schon zwei mal verschickt wurde und ich habe es immer noch nicht. Sollte das Jobcenter über drei Wochen brauchen, um einen einfachen Vordruck zu versenden? Ich bin gespannt.*

Mal gucken, wie’s weitergeht.  Ich hoffe, die Pappnasen ab Juli nie wieder sehen zu müssen.

NACHTRAG: Eben am Telefon: „Es findet eine interne Umstrukturierung der Leistungsabteilung statt. Diese Woche werden keine Anträge bearbeitet. Ich weiß nicht, warum Ihnen das die Kollegin nicht mitgeteilt hat. Aber dennoch hätten Sie etwas von uns hören müssen, Mails und Anrufe werden ja weiterhin beantwortet.“
Mal ehrlich, danke für die Offenheit, aber… geht’s noch?

Nachtrag 2: Noch ein „Fun“ Fact hinterher: Die Inflation seit 2005 in Deutschland beträgt je nach Quelle ca. 15%. Das ALG II ist im gleichen Zeitraum um ca. 8,41% gestiegen. Eigentlich müsste es jetzt 6,1% mehr als die 374€ ALG II geben.

*Die Unterlagen kamen nach 6 Wochen endlich an und wurden von mir sofort ausgefüllt zurück geschickt. Das Jobcenter hatte schon händisch „Regiokarte“ eingetragen und die Angabe der Fahrtkilometer gestrichen.Ich hatte also eine Regiokarte? Interessant. Ganz ehrlich: Aus gesundheitlichen Gründen wäre ich mit Bus und Bahn damals nicht zur Arbeit und zurück gekommen und Radfahren konnte ich auch noch nicht.
In dem Formular wird man dazu aufgefordert, Nachweise beizufügen, wenn man Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bei auswärtiger Unterbringung hatte. Zwar hatte ich keine auswärtige Unterbringung, das Formular wurde mir dennoch wieder zurückgeschickt, weil ich keine Nachweise (Kopie der Regiokarte) beigefügt sind. Ich könnte mich jetzt lange mit denen streiten, aber da ich die Nase inzwischen voll habe… Irgendjemand wird sicher noch eine Regiokarte von April rumliegen haben. Und wenn ich eine Kopie davon ans Jobcenter schicke, wissen die, dass ich damals tatsächlich eine Regiokarte für 48,50€  gekauft haben muss…